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   OLG Hamm, 22.11.2011 - I-19 U 51/11   

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https://dejure.org/2011,4116
OLG Hamm, 22.11.2011 - I-19 U 51/11 (https://dejure.org/2011,4116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2011 - I-19 U 51/11 (https://dejure.org/2011,4116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2011 - I-19 U 51/11 (https://dejure.org/2011,4116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Energielieferungsverträge, Preisänderung, Bekanntgabe, Bekanntmachung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 UKlaG, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, 5 Abs. 2 GVV Gas, 5 Abs. 2 GVV Strom, 148 ZPO
    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Energielieferungsverträge, Preisänderung, Bekanntgabe, Bekanntmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Inhaltskontrolle von Preisänderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gas- und Stromversorgers

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ankündigung von Preiserhöhungen für Strom- und Gas-Grundversorgung per E-Mail unwirksam - OLG Hamm kippt vage Strom- und Gaspreisklauseln

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Die Übernahme dieser Pflichten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist indessen ebenfalls Voraussetzung für eine unveränderte Übernahme im oben genannten Sinne (BGH NJW 2011, 50 (53 f.); 2011, 1342 ).

    Bevor die Beklagte (ab 18.2.2010) § 3 II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahin ergänzt hat, dass die 'individuelle Bekanntgabe' mindestens sechs Woche vor der beabsichtigten Preisänderung erfolgen muss, war die Klausel zudem schon deshalb zu beanstanden, weil sie abweichend von dieser Frist des § 5 II 1 der GVV und bei kundenfeindlichster Auslegung die Möglichkeit einer Bekanntgabe der Preisänderung auch erst einen Monat und einen Tag vor dem Wirksamwerden eröffnete; dem Verbraucher verbleibt dann nicht mehr die ihm gemäß den GVV Strom bzw. Gas zugebilligte Überlegungsfrist zwischen Bekanntgabe und Wirksamwerden der Preisänderung für einen Marktvergleich und für die Entscheidung, ob er am Vertrag festhalten oder kündigen will (BGH NJW 2011, 50 (54).

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Für die Wirksamkeitsprüfung im vorliegenden Verbandsprozess kommt es demgegenüber nicht darauf an, wie die Bekanntmachung tatsächlich gehandhabt wird (BGH NJW 2003, 1237) - nach Darstellung der Beklagten stets per e-mail.
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Die Übernahme dieser Pflichten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist indessen ebenfalls Voraussetzung für eine unveränderte Übernahme im oben genannten Sinne (BGH NJW 2011, 50 (53 f.); 2011, 1342 ).
  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 162/09

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Eine Aussetzung dieses Verfahrens nach § 148 ZPO ist namentlich nicht im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den EuGH (NJW 2011, 1392) veranlasst.
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Bei gebotener kundenfeindlichster Auslegung (BGH NJW-RR 2010, 1205) könnte hiernach eine Preiserhöhung schon nach einer mündlichen oder telefonischen Mitteilung wirksam werden.
  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 25/11

    Erdgaslieferungsvertrag mit Normsonderkunden: Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2011 - 19 U 51/11
    Durch die Rechtsprechung des BGH ist namentlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Normsonderkundenvertrag wie hier von einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung eines Preisänderungsrechts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgegangen werden kann (BGH BeckRS 2011, 25195 und 25611).
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